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Lektorenleid, Teil 1.
“Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.” Mit solchen Sätzen darf sich die Lektorin von heute rumschlagen – idealerweise, ohne dabei verrückt zu werden. Ich möchte also nie wieder einen Ton über zu hohe Korrektoratshonorare hören, klaro? Wir verbuchen das unter “Schmerzensgeld”, wir armen Rotstiftheldinnen und -helden. So.